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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Der Auftraggeber vereinbart mit der Firma Althof Consulting- und HotelbetriebsgesmbH, im folgenden kurz „Althof Retz“ genannt, dass für diese und alle künftigen Buchungen ausschließlich diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten. Entgegenstehende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen sind bedürfen einer separaten Absprache.

1.2 Die Reservierung von Gästezimmern sowie die Vereinbarung von sonstigen Leistungen und Lieferungen werden mit schriftlicher Bestätigung durch Althof Retz für beide Vertragsteile bindend. Angebote sind stets freibleibend.

1.3 Bei Abweichungen zwischen mündlicher Bestellung und schriftlicher Bestellung oder schriftlicher Auftragsbestätigung des Althof Retz sind letztere maßgeblich.

2. Preise

2.1 Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben.

2.2 Eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

2.3 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 6 Monate, so behält sich Althof Retz vor, Preisänderungen vorzunehmen.

3. Zahlung

3.1 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Auftraggeber das vertraglich vereinbarte Entgelt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug an Althof Retz zu bezahlen.

3.2 Gerät der Auftraggeber gegenüber Althof Retz mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug oder wird seine schlechte Vermögenslage bekannt (z.B. bei Wechselprotesten, Nichteinlösung von Schecks, Klagen, Exekutionen), so tritt bei allen Forderungen Fälligkeit und Terminverlust ein; in diesem Fall hat der Auftraggeber das gesamte Entgelt für alle künftigen Leistungen des Althof Retz mindestens 30 Tage im Vorhinein zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Althof Retz berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Zahlungen haben bar gegen Quittung oder per Bankeinzug zu erfolgen und gelten erst zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto von Althof Retz als geleistet. Althof Retz ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen; sollten jedoch solche angenommen werden, so erfolgt dies nur zahlungshalber vorbehaltlich der Einlösung. Alle damit verbundenen (Diskont-)Spesen trägt der Auftraggeber.

3.4 Zwei oder mehrere Auftraggeber haften für alle Verbindlichkeiten zur ungeteilten Hand.

3.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Forderungen an Althof Retz mit seinen Verbindlichkeiten gegenüber Althof Retz aufzurechnen.

3.6 Im Falle des Verzuges mit Zahlungen hat der Auftraggeber 15 % Verzugszinsen p.a. zu bezahlen.

4. Storno

4.1 Stornobedingungen Privatgäste

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie AGBH 2006.

Nutzen Sie die Möglichkeit, eine Reiseversicherung abzuschließen.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Anreise möglich. Das Zimmer ist nicht übertragbar. Danach gelten folgende Stornobedingungen:

bis 7 Tage vor dem Ankunftstag werden 50 % vom gesamten Arrangementpreis
bis 3 Tage vor dem Ankunftstag werden 75 % vom gesamten Arrangementpreis
bis 1 Tag (18 Uhr) vor dem Ankunftstag werden 90 % vom gesamten Arrangementpreis verrechnet.

Bei No-Show, Stornierung am Anreisetag oder vorzeitiger Abreise werden 100 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise auf Pauschalarrangements keine Rückvergütung möglich ist.

Innerhalb gewisser Fristen bieten wir eine kostenlose Umbuchung an – mehr Informationen dazu bei unserem Rezeptions-Team!

4.2 Stornobedingungen Seminar- u. Bankettveranstaltungen

Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % und innerhalb von 3 Wochen werden 100 % des gebuchten Umsatzes verrechnet.

Eine 5%ige Abweichung der Personenanzahl wird nicht verrechnet.

Bei einer Buchung, die mehr als 70 % der Gesamtzimmerkapazität des Hauses in Anspruch nimmt, ändert sich die Stornofrist folgendermaßen:

Bei einer Stornierung

innerhalb von 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % und
innerhalb von 4 Wochen werden 100 %

des gebuchten Umsatzes verrechnet.

Eine 5%ige Abweichung der Personenanzahl wird nicht verrechnet.

4.3 Allfällige dem Althof Retz aus der Vorbereitung eines bestätigten Gruppenprogrammes entstehende Kosten, insbesondere die Anmietung von Musikgruppen, Rundfahrten oder dergleichen oder daraus entstehende Stornokosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Verständigung, Gerichtsstand

5.1 Der Auftraggeber hat vor Erfüllung seiner Verpflichtung jede Änderung seiner Anschrift mit eingeschriebenem Brief an Althof Retz bekanntzugeben.

Unterbleibt dies, so sind Erklärungen und Mitteilungen des Althof Retz an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Auftraggebers wirksam.

5.2 Gerichtsstand ist Retz. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.